AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Allgemeines
Unsere Aufträge werden ausschließlich gemäß den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausgeführt. Für Maler- und Lackiererarbeiten gelten die
aktuellen Bestimmungen der DIN 1961 (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen [VOB, Teil B]) mit den nachfolgenden Ergänzungen.
Wir stellen die DIN-Normen zur Einsicht zur Verfügung.
2.
Leistungsumfang
Unsere Angebote basieren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf grob
geschätzten Leistungsmengen. Die Vergütung erfolgt anhand der vereinbarten
Einheitspreise und der tatsächlich erbrachten Leistungen. Aufmaß und Abrechnung
erfolgen gemäß den relevanten Allgemeinen Technischen Vorschriften für Maler-
und Lackiererarbeiten, z.B. DIN 18363 (Anstricharbeiten), DIN 18366 (Tapezierarbeiten),
DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten), DIN 18364
(Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten).
3.
Urheberrecht
an Leistungsbeschreibungen
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen,
Farbgestaltungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt
wurden, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder
anderweitige unbefugte Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen
eines Vertrages sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
4.
Zahlung
Gemäß DIN 1961 (VOB, Teil B) sind Abschlagszahlungen in möglichst kurzen
Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen
einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu leisten. Unsere
Schlussrechnung ist umgehend nach Erhalt zu prüfen. Die Schlusszahlung ist
spätestens zwei Wochen nach Erhalt zu leisten. Unberechtigte Skontoabzüge sind
nicht zulässig. Wechsel werden nicht akzeptiert.
5.
Haftung
Der Zahlungsanspruch besteht fort, wenn von uns erbrachte Leistungen vor der
Abnahme durch den Auftraggeber oder Dritte beschädigt oder zerstört werden. Für
erforderliche Reparaturarbeiten ist gegebenenfalls eine zusätzliche
Preisvereinbarung zu treffen.
6.
Abnahme
Die Abnahme der Leistung muss unverzüglich nach Benachrichtigung über deren
Fertigstellung erfolgen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber
die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Benachrichtigung über die
Fertigstellung abnimmt oder wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil
davon nach 6 Werktagen ab Beginn der Benutzung in Gebrauch nimmt.
7.
Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgemäß und gemäß den anerkannten Regeln der
Technik ausgeführt. Wir übernehmen hierfür die Gewährleistung. Die
Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt gemäß DIN 1961 bei Maler- und
Lackiererarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 3 Jahre, bei
Teilrenovierungsarbeiten 2 Jahre.
8.
Termine
Wir bemühen uns, vorgesehene Fertigungstermine einzuhalten. Solche Termine sind
für uns jedoch nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die
Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen, sofern wir den Verzug
nicht zu vertreten haben. Sollte die Einhaltung schriftlich zugesicherter
Termine aufgrund von Verzögerungen in den Vorleistungen anderer nicht möglich
sein, sind uns erforderliche Überstunden und Feiertagszuschläge nachzuweisen
und zu erstatten, sofern der Auftraggeber auf Einhaltung dieser Termine
besteht. Bei Wetterverbesserung kann die Fortsetzung von witterungsbedingt
unterbrochenen Außenarbeiten möglicherweise nicht unmittelbar erfolgen.
9.
Zusätzliche
Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen von den Bestimmungen der DIN 1961 (VOB, Teil B) und
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und
gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine der oben genannten
Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am
ehesten entspricht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz von Falk Objektdesign.